Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht bereits seit dem 1. August 2018 und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2018 für alle Immobilienmakler, Start-ups und „alte Hasen“ der Immobilien- und Baubranche - auch für jene die wissen, dass sie über genügend fachliches Know-how verfügen.
Gemäß der gesetzlichen Vorgabe muss diese Fortbildung zum ersten Mal am 31.12.2020 erfüllt sein und anschließend alle drei Jahre wiederholt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob diese verpflichteten Personen bereits über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen oder nicht.
Vermeiden Sie horrende Bußgelder bis zu 5.000 € und sogar den eventuellen Entzug Ihrer Gewerbeerlaubnis!